Die Kosten des erstinstanzlichen Baubewilligungsverfahrens von Fr. 1'402.80 werden der Beschwerdegegnerin zur Bezahlung auferlegt. Für das Inkasso dieser Kosten ist die Gemeinde Aarwangen zuständig. 3. Die Beschwerdegegnerin hat den Beschwerdeführenden die Parteikosten von Fr. 3'828.- (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen. 7 IV. Eröffnung - Herrn Fürsprecher D.________, als Gerichtsurkunde - C.________, als Gerichtsurkunde - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Aarwangen, Gemeindeverwaltung, als Gerichtsurkunde - Regierungsstatthalter von Aarwangen, A-Post, zur Kenntnis