1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Der Entscheid der Gemeinde Aarwangen vom 23. April 2007 wird aufgehoben. Dem Projektänderungsgesuch der Beschwerdegegnerin vom 18./19. Oktober 2006 wird der Bauabschlag erteilt. 2. Die Verfahrenskosten von Fr. 800.- für den vorliegenden Beschwerdeentscheid werden der Beschwerdegegnerin zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.