2. a) Die im nachträglichen Projektänderungsgesuch vom 18. bzw. 19. Oktober 2006 beantragte und in der angefochtenen Verfügung vom 23. April 2007 bewilligte Umgestaltung der oberirdischen Besucherparkplätze sieht insbesondere die Verlegung von vier Parkplätzen von der I.________strasse an den J.________weg (unmittelbar neben Eingang zu Haus 1) vor. Diese Anordnung der Besucherparkplätze weicht vom rechtskräftig bewilligten Zustand4 und von der ÜO ab. Davon geht auch die Gemeinde in der angefochtenen Verfügung vom 23. April 2007 und in ihrer Stellungnahme vom 27. Juni 2007 aus.