2. Nachdem die Gemeinde festgestellt hatte, dass Aussenparkplätze in Abweichung von der Baubewilligung vom 25. April 2005 erstellt worden waren, forderte sie die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 17. Oktober 2006 auf, ein Projektänderungsgesuch einzureichen und die Bauarbeiten einzustellen. Die Beschwerdegegnerin reichte am 18. bzw. 19. Oktober 2006 bei der Gemeinde ein Projektänderungsgesuch für die Umgestaltung der oberirdischen Besucherparkplätze ein. Dagegen erhoben die Beschwerdeführenden am 15. Dezember 2006 Einsprache.