I. Sachverhalt 1. Der Regierungsstatthalter von Aarwangen bewilligte mit Gesamtentscheid vom 25. April 2005 den Neubau von vier Mehrfamilienhäusern mit 20 Wohnungen und unterirdischer Auto-Einstellhalle auf Parzelle Aarwangen Grundbuchblatt Nr. E.________. Die Parzelle liegt im Perimeter der Überbauungordnung Nr. H.________ 2 F.________strasse / G.________strasse (ÜO)1, Sektor 4 / W2. Die ÜO regelt die Detailerschliessung und Aussenräume, insbesondere auch die Anordnung der Aussenparkplätze entlang der Stichstrassen.