D.________ nicht erteilt werden kann. Bei diesem Ergebnis brauchen die übrigen Rügen der Beschwerdeführenden nicht näher geprüft zu werden. Die vorinstanzliche Baubewilligung ist mit Ausnahme des Kostenpunkts (Ziffer 3.4 des vorinstanzlichen Entscheids) aufzuheben. Der Beschwerdegegnerin wird für ihr Bauvorhaben der Bauabschlag erteilt. 4. Kosten