für das Erstellen der vier Bojen zugestimmt10. Es hat darauf hingewiesen, dass die beiden Planungsinstrumente (Richtplan, Uferschutzplan) im Zeitpunkt ihrer Genehmigung mangelhaft koordiniert worden seien. Diesem Versehen sei im Jahr 2001 Rechnung getragen worden, indem der Regierungsstatthalter 7 absenkbare Bojen für die Surfschule bewilligt habe. Die geplanten Bojen seien der Freifläche auf der Parzelle Sigriswil Gbbl. Nr. D.________ zuzuordnen und dienten daher einem öffentlichen Interesse. Der zeitlich befristeten „Verschiebung“ der Bojen könne unter der Bedingung zugestimmt werden, dass die Bojen einzig der benachbarten Segelschule vermietet würden.