Das Baugesuch der Beschwerdegegnerin sieht vor, diesem Kontingent zu Gunsten der vier geplanten Bojen vier Bootsanbindeplätze zu entnehmen. Diese Entnahme – im Baugesuch als „Verschiebung“ der Bojen bezeichnet – ist dabei zeitlich befristet, das heisst die Bojen sollen wieder entfernt werden, sobald der neue Hafen Herzogenacker realisiert ist. Wann der neue Hafen gebaut wird, ist im heutigen Zeitpunkt noch offen. Aus dem SFG9-Uferschutzplan vom 3. Dezember 1994 für das Gebiet Gunten geht zudem hervor, dass auf der Bauparzelle Sigriswil Gbbl. Nr. D.________ eine Freifläche ausgeschieden ist. Gemäss Art.