Das Erfordernis der Notwendigkeit erstreckt sich auch auf den Standort und die Grösse des Vorhabens8. Im Übrigen ist zu beachten, dass Gewässer und ihre Ufer eine grosse Bedeutung für das ökologische Gleichgewicht haben. Dem Richtplan 6 vgl. Erläuterungsbericht zum Richtplan Bootsstationierung vom Juli 1995, S. 7 7 BVR 1992, S. 301 ff. 8 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, Kommentar zum bernischen BauG, Band I, 3. Aufl., 2007, Art. 11 N. 7 6