wurden, legen eine für alle verbindliche bauliche Nutzungsordnung fest. Es ist deshalb nicht möglich, eine Baubewilligung lediglich gestützt auf die Vorgaben des Richtplans zu verweigern. Die Errichtung der geplanten vier Bojen erfordert aufgrund der fehlenden Zonenkonformität eine Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG.