5 Gesetz vom 19. Februar 1990 über die Schifffahrt und die Besteuerung der Schiffe (SBSG; BSG 767.1) 5 dem Wasser liegenden Anbindeplätze6. Eine Umsetzung des Richtplans Bootsstationierung in den vom Gesetz geforderten Nutzungsplan, worin alle für private und öffentliche Bauvorhaben freigegebenen Wasserflächen zu bezeichnen sind, hat (noch) nicht stattgefunden.