2. Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG für das Bauen ausserhalb der Bauzone a) Die Beschwerdeführenden beanstanden, das Bauvorhaben rechtfertige keine Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG für das Bauen ausserhalb der Bauzone. Sie bringen diese Rüge erstmals in der Beschwerde vor.