4. Das Rechtsamt der BVE, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet2, führte den Schriftenwechsel durch und edierte die Vorakten. Es holte beim Amt für Grundstücke und Gebäude (AGG) und beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt (SVSA) je einen Fachbericht ein. Danach führte es mit sämtlichen Verfahrensbeteiligten eine Augenscheins- und Instruktionsverhandlung durch. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen