Das AGR beantragt, die Beschwerde sei abzuweisen. Es hält fest, dass im fraglichen Gebiet 7 absenkbare Bojen aufgehoben würden. Das Vorhaben der Beschwerdegegnerin widerspreche dem Ziel des Bootsstationierungsrichtplanes nicht. Der Regierungsstatthalter von Thun verzichtete darauf, zur Beschwerde Stellung zu nehmen.