die Nutzung der Parzelle Sigriswil Gbbl. Nr. D.________ gleich bleibe. Im Übrigen werde die Parzelle auch nach Realisierung des Vorhabens öffentlich zugänglich sein. Eine Gefährdung von badenden Personen sei nicht zu erwarten. In unmittelbarer Nähe befänden sich bereits 16 öffentliche Parkplätze und ein Behindertenparkplatz. Diese Parkplatzzahl sei genügend. Die Verkehrs- und Parkierungssituation bei schönem Wetter entlang der Staatsstrasse sei zwar nicht befriedigend; sie könne jedoch mit Massnahmen bzw. Kontrollen entschärft werden.