und erhöhe die Gefahr für badende Personen. Die Verkehrssituation im Umkreis der Bauparzelle sei bereits heute prekär. Ausserdem seien zu wenig Parkplätze vorhanden. 3. Die Beschwerdegegnerin macht geltend, die Stationierung von zusätzlichen Segelbooten an den geplanten Bojen verursache keine zusätzlichen Lärmimmissionen, da 1 Bundesgesetz vom 22. Juni 1979 über die Raumplanung (RPG, SR 700) 3