Der Regierungsstatthalter von Thun holte beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR), beim Amt für Grundstücke und Gebäude (AGG), beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt (SVSA), beim Fischereiinspektorat und beim Uferschutzverband Thunerund Brienzersee je einen Fachbericht ein. Die Fachstellen stimmten dem Vorhaben unter Auflagen und Bedingungen zu. Mit Gesamtbauentscheid vom 3. Mai 2007 bewilligte der Regierungsstatthalter von Thun das Bauvorhaben.