2. Die Verfahrenskosten von Fr. 400.00 werden dem Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt. Die Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid rechtskräftig wird. 3. Parteikosten werden keine gesprochen. IV. Eröffnung - Herrn A.________, mit Gerichtsurkunde - Kanton Bern, handelnd durch das Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis III, eingeschrieben - Regierungsstatthalter von Aarberg, A-Post - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Kappelen, Gemeindeverwaltung, A-Post - Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) - Tiefbauamt, Rechtsdienst, zur Kenntnis