In seiner Stellungnahme vom 30. April 2007 beantragt das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR), die Beschwerde sei abzuweisen, soweit überhaupt darauf einzutreten sei. 3 4. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Darauf wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen