2. Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 19. April 2007 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Er beantragt sinngemäss die Aufhebung des Gesamtentscheides vom 29. März 2007 und die Erteilung des Bauabschlages. Er macht insbesondere geltend, er sei nicht der einzige Einsprecher. Da er die Kreuzung regelmässig benutze, sei er vom Bau des Kreisels betroffen. Es sei allgemein bekannt, dass das Abbremsen und wieder Beschleunigen ganz erheblich mehr Lärm und Abgase produziere, als wenn ein Fahrzeug gleichmässig weiterfahre. Der Kreisel sei eine reine Verkehrsschikane und eine sinnlose Verschleuderung von Steuergeldern.