Die Vorinstanz weist in ihrem Gesamtentscheid vom 7. März 2007 darauf hin, dass geplant sei, im neuen regionalen Waldplan Gantrisch verschiedene Standorte für Holz- und Holzschnitzellager aufzunehmen. Dabei handelt es sich aber um einen Richtplan. Dieser ist nur behörden- und nicht grundeigentümerverbindlich. Im jeweiligen Baubewilligungsverfahren muss ein Standort nochmals genau überprüft werden. 5. Verdienste der Beschwerdegegnerin und Förderung von alternativen Energieformen