Allfällige Lärm- und Geruchsemissionen sind auch in Bauzonen bis zu einem gewissen Grade, je nachdem ob in Wohn-, Gewerbe- oder Industriezone, erlaubt. Vorwiegend finanzielle Überlegungen genügen für die Begründung eines Standortes im Wald nicht. Es muss vielmehr nachgewiesen werden, dass ein an sich möglicher Standort in der Bauzone aus zwingenden betriebswirtschaftlichen Erwägungen nicht in Frage kommt23. Vorliegend kommt ein Standort in der Bauzone aus betriebswirtschaftlicher Sicht durchaus in Frage. Ein Standort im Wald ist somit nicht notwendig. Die Frage, ob das Holzschnitzellager in der Landwirtschaftszone bewilligt werden könnte, kann offen bleiben.