b) Als erste Voraussetzung gemäss bundesgerichtlicher Vorgabe muss das Bauvorhaben für die zweckmässige Bewirtschaftung des Waldes am vorgesehenen Standort notwendig sein. Die Schnitzel, die hier in der geplanten Baute gelagert werden sollen, stammen ungefähr zu 50% aus dem angrenzenden Auenwald. Der Rest stammt aus den Wäldern der Baugesuchstellerin am Belpberg und am Längenberg auf der gegenüberliegenden Seite des Dorfes. Die Baugesuchstellerin beliefert zum heutigen Zeitpunkt drei Anlagen mit Holzschnitzeln, nämlich das Spital Belp, den Ofen für die Versorgung der Nahwärmezone Belp und die Überbauung Bleikenmatt in Kehrsatz.