Das KAWA als kantonale Forstbehörde bewilligt im Wald Holzschnitzeldepots nur unter gewissen Umständen. Gemäss dem Schreiben des KAWA vom 10. Juli 2007 sind bei der Beurteilung der Zonenkonformität folgende Kriterien von zentraler Bedeutung:  Der Gesuchsteller muss Waldbesitzer sein;  Die Schnitzel stammen nur aus dem eigenen Wald, wobei nicht zwingend aus einer Parzelle;  Die Schnitzel dienen vorwiegend dem Eigengebrauch;  Schnitzel dürfen nicht von aussen in den Wald transportiert werden (gleichgerichteter Stofffluss);  Das gedeckte Schnitzellager entspricht einer einfachen, offenen Konstruktion, meist mit einer Bodenplatte aus Beton.