mit Diensträumen (Umkleide- und Aufenthaltsräume für Forstarbeiter)9, ein Forsthaus10 und eine Waldstrasse (die ausschliesslich forstwirtschaftlichen Zwecken dient)11. Nicht zugelassen wurden: ein Forstwerkhof aufgrund mangelnder betrieblicher Notwendigkeit und nicht gegebener Standortgebundenheit12; ein Lagerhaus13; eine Holzhütte, die hauptsächlich der Lagerung von Brennholz dient14; ein Holzunterstand mangels forstwirtschaftlichem Bedürfnis am vorgesehenen Standort15; ein Hütte mit überdecktem Feuerplatz, die alleine als Erholungseinrichtung genutzt wurde16; eine Waldstrasse mangels betrieblicher Notwendigkeit am vorgesehenen Standort17;