Es sei weder unmittelbar standortgebunden noch von nationaler Bedeutung und stelle eine zusätzliche Beeinträchtigung der Landschaft im Sinne der Schutzziele dar. Mit Gesamtentscheid vom 7. März 2007 erteilte die Gemeinde Belp die Baubewilligung. Das Holzschnitzellager sei zonenkonform und bringe dem Auenwald gesamtheitlich betrachtet mehr Vor- als Nachteile. 1 Bundesgesetz vom 22. Juni 1979 über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz, RPG; SR 700) 2 Verordnung vom 1. Mai 1996 über den Schutz der Moorlandschaften von besonderer Schönheit und von