Das KAWA beantragt deshalb die Erteilung der Baubewilligung. Sowohl die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) in ihrem Gutachten vom 17. Oktober 2006, als auch das Naturschutzinspektorat des Kantons Bern (NSI) in seinem Amtsbericht vom 12. November 2006 lehnen eine Bewilligung des Bauvorhabens ab. Sie machen insbesondere geltend, das Bauvorhaben erfülle die Bedingungen der Moorlandschaftsverordnung2 bzw. der Auenverordnung3 nicht. Es sei weder unmittelbar standortgebunden noch von nationaler Bedeutung und stelle eine zusätzliche Beeinträchtigung der Landschaft im Sinne der Schutzziele dar.