Aarelandschaft Thun-Bern und ist aufgenommen im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler (BLN), im Bundesinventar der Moorlandschaften von besonderer Schönheit und von nationaler Bedeutung, und im Bundesinventar der Auengebiete von nationaler Bedeutung. Die Beschwerdegegnerin stellte gleichzeitig ein Ausnahmegesuch für das Bauen ausserhalb der Bauzone nach Art. 24 RPG1. Das Bauvorhaben ist 15 m breit, 30 m lang und bis 7.70 m hoch. Der Boden weist eine Fläche von 450 m2 auf und ist aus Beton. Die Dachfläche beträgt 663 m2. Gegen das Bauvorhaben erhob der Beschwerdeführer Einsprache.