Eine allfällige privatrechtliche Zustimmungsbedürftigkeit steht aber der Erteilung einer Baubewilligung nicht entgegen. Die Baubewilligung ist eine Polizeibewilligung. Sie stellt fest, dass das ihr zugrunde liegende Bauvorhaben mit den öffentlichrechtlichen Rechtsregeln und insbesondere mit der Bau- und Planungsgesetzgebung übereinstimmt. Dies bedeutet, dass die Baubewilligungsbehörde einem Gesuch um Erteilung einer Baubewilligung zu entsprechen hat, wenn dieses die formellen Voraussetzungen erfüllt und den öffentlichrechtlichen Vorschriften nicht widerspricht, ungeachtet allfälliger Privatrechte. 12