Die Beschwerdegegnerin äussert in ihrer Beschwerdeantwort die Meinung, dass die Beschwerdeführenden die angeblichen Gründe, weshalb der Dienstbarkeitsvertrag am 29. Mai 1903 begründet und offenbar am 12. August 1903 wieder gelöscht worden sei, frei erfunden hätten. Der am 31. Juli 1903 notariell beglaubigte Auszug aus einem Dienstbarkeitsaufhebungs- und Dienstbarkeitsvertrag vom 29. Mai 1903 stamme aus dem Baubewilligungsverfahren des K.________, Rechtsvorgänger der Beschwerdeführenden, mit welchem er damals eine „Erhöhung des Hofanbaus“ an das Gebäude I.________gasse 7 anbegehrt habe.