Diese dritte Eingabe ist deshalb von besonderer Bedeutung, weil sie die Reaktion auf die zweite Projektänderung darstellt, welche erstmals nicht mehr ein Zumauern der Fenster innerhalb der Fassade der Beschwerdeführenden vorsieht, sondern durch das Erstellen einer Abschlussmauer auf der Parzelle der Beschwerdegegnerin. Letztlich ist dieser Beschwerdepunkt demzufolge zu berücksichtigen und es muss darauf eingetreten werden.