Gemäss den Ausführungen des Bauinspektorats der Stadt Bern befindet sich die geplante Baute zwischen zwei resp. vier Hauptgebäuden in einem geschlossenen Hof. Gemäss Definition5 handle es sich beim Bauvorhaben um ein Hofgebäude. Dieser Meinung des Bauinspektorats ist beizupflichten. Inwiefern die historische Situation des 18. und 19. Jahrhunderts zur Beurteilung der Frage, ob es sich heute um einen Hof handelt oder nicht, relevant sein sollte, ist nicht erkennbar – um so weniger, als anscheinend der fragliche 5 Vgl. Art. 145 Abs. 1 BO 02: „Die zwischen den Hauptgebäuden liegenden geschlossenen Höfe …“. 7