In diesem Zusammenhang weist die Beschwerdegegnerin in ihrer Beschwerdeantwort darauf hin, dass zu Beginn des 20. Jahrhunderts der Rechtsvorgänger der Beschwerdeführenden, K.________, eine Baubewilligung für die „Erhöhung des Hofanbaues“ an der I.________gasse 7 anbegehrt und ausgestellt erhalten habe.