Vorab ist unklar, welches das anwendbare Recht ist. Gemäss Entscheid der Stadt Bern vom 30. Oktober 2007 sind bei diesem Bauvorhaben sowohl die Bauordnung der Stadt Bern aus dem Jahr 2002 (BO 02) als auch die neue Bauordnung der Stadt Bern aus dem Jahr 2006 (BO 06), welche am 7. Januar 2005 öffentlich aufgelegt wurde, anzuwenden. In der Stellungnahme vom 18. Dezember 2007 heisst es aber, dass die BO 06 seit 1. März 2007 in Rechtskraft erwachsen sei und deshalb die BO 02 nicht mehr zur Anwendung komme.