Die Stadt Bern beantragt in ihrer Stellungnahme vom 18. Dezember 2007 der Bauentscheid vom 30. Oktober 2007 sei zu bestätigen und die Baubeschwerde abzuweisen. Die Beschwerdegegnerin beantragt in ihrer Beschwerdeantwort vom 4. Januar 2008 ebenfalls die Abweisung der Beschwerde. 4. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Eintreten