2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 29. November 2007 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragen, der Entscheid des Stadtbauinspektorats vom 30. Oktober 2007 sei aufzuheben. Gerügt wird von den Beschwerdeführenden in erster Linie, dass sie dem Bauvorhaben nicht zugestimmt hätten und die Baubewilligung deshalb nicht hätte erteilt werden dürfen. Eine Zustimmung ist aus Sicht der Beschwerdeführenden deshalb notwendig, weil ihnen durch das Bauvorhaben Licht und Belüftung entzogen werde. Hilfsweise machen sie 3