Am 20. Juli 2007 reichte die Beschwerdegegnerin eine zweite Projektänderung ein (Plan vom 17. Juli 2007). Darin wird auf das Zumauern der beiden Fenster in der Südfassade der Liegenschaft der Beschwerdeführenden zwar verzichtet; aber dafür ist nun vorgesehen, auf der Bauparzelle unmittelbar an der Grundstücksgrenze zur Liegenschaft der Beschwerdeführenden eine Abschlussmauer zu bauen, so dass die Fenster nicht mehr innerhalb, sondern ausserhalb der Fassade zugemauert werden. Mit Schreiben vom 30. August 2007 teilten die Beschwerdeführenden mit, dass sie an ihrer Einsprache festhielten. Mit Entscheid vom 30. Oktober 2007 erteilte die Stadt Bern die kleine Baubewilligung.