Dieses Bauvorhaben beinhaltete unter anderem das Zumauern von zwei Fenstern in der Südfassade der Nachbarliegenschaft, Parzelle Bern Grundbuchblatt Nr. XX____, welche im Eigentum der Beschwerdeführenden steht. Mit Schreiben vom 8. August 2006 erhoben unter anderen die Beschwerdeführenden Einsprache gegen das Bauvorhaben. Am 3. November 2006 reichte die Beschwerdegegnerin eine erste Projektänderung ein. Dagegen erhoben die Beschwerdeführenden mit Schreiben vom 27. Dezember 2006 erneut Einsprache.