Baubewilligungsbehörde der Stadt Bern, Bauinspektorat, Bundesgasse 38, Postfach 2731, 3001 Bern betreffend die Verfügung der Baubewilligungsbehörde der Stadt Bern vom 30. Oktober 2007 (Baukontroll-Nr.: 06-0272-2, Bundesplatz 8; Überdecken des Innenhofes) 2 I. Sachverhalt 1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 9. Juni 2006 bei der Stadt Bern ein Baugesuch ein für die Überdeckung des bestehenden Innenhofs auf der Westseite des Gebäudes zur Nutzung als Lagerraum auf Parzelle Bern Grundbuchblatt Nr. XX_____. Die Parzelle liegt in der Nutzungszone obere Altstadt, einer Zone mit Planungspflicht.