Aus diesen Erwägungen folgt zusammenfassend, dass die Beschwerde gutzuheissen und der vorinstanzliche Bauentscheid mit Ausnahme des Kostenpunkts aufzuheben ist. Die Baubewilligung für das Errichten der Solaranlage wird erteilt. 9 vgl. Augenscheinprotokoll vom 26. September 2007, S. 2 (Votum X____); Broschüre Hochleistungs- Flachkollektor SOLTOP COBRA 8 4. Kosten