Die gegenteilige Auffassung der städtischen Denkmalpflege, wonach die Sonnenkollektoren wie ein einziges riesiges Dachflächenfenster wirken und die Dachlandschaft erheblich beeinträchtigen würden, ist nicht nachvollziehbar. Die erhaltenswerte Gebäudestruktur und die Bausubstanz, welche gemäss Bauinventar den denkmalpflegerischen Wert der Liegenschaft und der ganzen Häuserzeile ausmachen, werden durch das Bauvorhaben nicht nachteilig berührt.