Es sind im Bereich der Kollektoren auch keine störenden Lichtreflexionen zu erwarten. Hinzu kommt, dass die Kollektoren flächenbündig mit den Dachziegeln erstellt werden sollen. Das Bauvorhaben fügt sich dadurch optisch gut in die Dachhaut der Liegenschaft ein. Die Kollektoren werden somit trotz ihrer Fläche von rund 14 m2 nicht besonders auffallend in Erscheinung treten. Die gegenteilige Auffassung der städtischen Denkmalpflege, wonach die Sonnenkollektoren wie ein einziges riesiges Dachflächenfenster wirken und die Dachlandschaft erheblich beeinträchtigen würden, ist nicht nachvollziehbar.