verändern würde. Die Grösse des Bauvorhabens und dessen Einsehbarkeit vom öffentlichen Raum aus vermögen allein jedoch noch keinen Bauabschlag zu rechtfertigen. Im vorliegenden Fall ist bei der ästhetischen Beurteilung zu berücksichtigen, dass die Kollektoren eine blau-schwarze Farbe aufweisen und von einer matten, nicht reflektierenden Glasscheibe überdeckt werden9. Die dunkle Farbgebung und die Materialisierung führen dazu, dass die Kollektoren in der bestehenden rot-braunen Ziegeleindeckung kaum auffallen werden. Es sind im Bereich der Kollektoren auch keine störenden Lichtreflexionen zu erwarten.