__ weg 51) eine geschlossene U-förmige Gebäudegruppe bildet. Die südliche Dachhälfte der Liegenschaft ist aufgrund ihrer Dachneigung vom öffentlichen Raum aus betrachtet relativ gut einsehbar. Auf dem Dach der Liegenschaft befindet sich bloss ein einzelnes kleines Dachflächenfenster. Es lässt sich zwar nicht bestreiten, dass die Solaranlage einen verhältnismässig grossen Teil der Dachfläche des Gebäudes beansprucht und die bislang ruhige Dachlandschaft in einem gewissen Mass optisch 6 Bundesverfassung vom 18. April 1999 (BV; SR 101) 7 Verfassung des Kantons Bern vom 6. Juni 1993 (KV; BSG 101.1)