g) Aus dem Bauinventar Lorraine geht hervor, dass der denkmalpflegerische Wert der Liegenschaft B.________ strasse 65 und der Häuserzeile als Ganzes hauptsächlich in der Gebäudestruktur, das heisst den symmetrisch angeordneten Fassadenelementen (Fenster, Balkone) und dem abgewinkelten Grundriss besteht. Die Dachlandschaft der Liegenschaft und der Häuserzeile findet im Bauinventar dagegen keine besondere Erwähnung. Der Augenschein hat gezeigt, dass die Liegenschaft B.________ strasse 65 zusammen mit den benachbarten Gebäuden (B.________ strasse 63, 67 und 69 sowie D.________ weg 1-5 und E.________ weg 51) eine geschlossene U-förmige Gebäudegruppe bildet.