31 Abs. 1 und 2 KV7 sowie Art. 1 und 24 EnG8). Der Einsatz erneuerbarer Energien entspricht einem Bedürfnis nach einem möglichst sparsamen, ökologischen und rationellen Energieverbrauch. Die geplanten Sonnenkollektoren stellen somit ein Bedürfnis des heutigen Lebens im Sinn von Art. 10b Abs. 1 BauG dar. Zu prüfen bleibt, ob der denkmalpflegerische Wert der Liegenschaft B.________ strasse 65 und der betroffenen Häuserzeile als Ganzes auch nach Realisierung der geplanten Solaranlage erhalten bleibt.