Dies treffe im vorliegenden Fall nicht zu: Die geplanten Sonnenkollektoren wären vom öffentlichen Grund aus sehr gut einsehbar und würden optisch wie ein riesiges Dachflächenfenster wirken. Das Erstellen der Kollektoren hätte zur Folge, dass eine relativ grosse Fläche des aus Biberschwanzziegeln bestehenden Dachs der Liegenschaft B.________ strasse 65 nicht mehr sichtbar wäre. Farbe und Materialisierung der Kollektoren änderten an dieser Beurteilung nichts. Auch die Tatsache, dass die Kollektoren flächenbündig mit den Ziegeln erstellt werden sollen, bewirke keine ästhetische Verbesserung. Die Kollektoren würden die Dachfläche, die in ihrer Gesamtheit