Die geplante Solaranlage beeinträchtige dieses Schutzobjekt, da sie vom öffentlichen Grund aus einsehbar sei. Anlässlich des Augenscheins führte der Vertreter der städtischen Denkmalpflege aus, die Gebäude des fraglichen Häuserblocks seien als Zeitzeugen aufgrund ihrer hohen Bauqualität in das Bauinventar der Stadt Bern aufgenommen worden. Die städtische Denkmalpflege habe in ihrer bisherigen Praxis Wert darauf gelegt, dass Sonnenkollektoren vom öffentlichen Grund aus nicht oder nur sehr eingeschränkt, zum Beispiel aus einer grossen Distanz, sichtbar seien. Dies treffe im vorliegenden Fall nicht zu: