sogenannte „Brutalo-Renovationen“ und „Verunstaltungsumbauten“5. d) Die Beschwerdeführerin plant, auf der südlichen Dachhälfte der Liegenschaft B.________ strasse 65 sechs Sonnenkollektoren mit einer Gesamtfläche von rund 14 m2 zu erstellen. Die Liegenschaft ist im Bauinventar Lorraine der Stadt Bern als erhaltenswert aufgeführt. Sie ist Bestandteil der Häuserzeile B.________ strasse 63-69, D.________weg 1-5 und E.________weg 51, welche im Inventar wie folgt umschrieben wird: „An der Stelle, wo früher die zum Lorrainegut gehörende Scheune stand, das sogenannte ‚Aernisheim’, erhebt sich heute ein symmetrisch komponierter, viergeschossiger Mehrfamilienblock mit Mansartdächern.