Die Gestaltung der Anlage sei mit der Denkmalpflege abgesprochen worden. Es sei vereinbart worden, die Anlage nicht auf den Dachziegeln, sondern flächenbündig mit der Dacheindeckung zu erstellen. Der geplante Standort der Anlage sei zudem vom Hauptdach der Häuserreihe zurückgesetzt. Die Dachlandschaft der Häuserreihe werde optisch stark durch „willkürlich verstreute“ Dachflächenfenster geprägt, welche das Orts- und Quartierbild erheblich mehr beeinträchtigten als die geplante Anlage. Die Tatsache, dass das Vorhaben vom öffentlichen Strassenraum aus sichtbar sei, rechtfertige noch keinen Bauabschlag.